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VG Regensburg, 30.09.2015 - RO 8 K 15.482 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 30.09.2015 - RO 8 K 15.482
- VGH Bayern, 21.12.2016 - 11 B 16.867
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 23.04.2015 - C-260/13
Einem Führerscheininhaber kann von einem anderen Mitgliedstaat das Recht …
Auszug aus VG Regensburg, 30.09.2015 - RO 8 K 15.482
Auch der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 23. April 2015 (Az.: C-260/13 - A ...) für Recht erkannt, dass die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4 UAbs. 2 der RL 2006/196/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein so auszulegen seien, dass diese Vorschriften, wie im vorliegenden Fall, das Landratsamt nicht daran hinderten, einem Inhaber einer österreichischen Fahrerlaubnis, der sich vorübergehend in Deutschland aufhalte, die Anerkennung seines Führerscheins zu verweigern, wenn dieser eine Zuwiderhandlung nach Ausstellung des Führerscheins begangen habe.Zwar könnte der Kläger bei Vorliegen der unionsrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer durch einen Mitgliedsstaat der Union erteilten Fahrerlaubnis deren Anerkennung unmittelbar und "ohne jede Formalität" (vgl. EuGH, U.v. 23.04.2015 - C-260/13 - A ... - juris Rn. 45ff.;… EuGH, U.v. 19.02.2009 - Rs. C-321/07 - S ... - juris Rn. 75ff. m.w.N.) beanspruchen, so dass es einer konstitutiven Wiedererteilungsentscheidung der nationalen Behörden insoweit nicht bedürfte.
- EuGH, 19.02.2009 - C-321/07
Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener …
Auszug aus VG Regensburg, 30.09.2015 - RO 8 K 15.482
Zwar könnte der Kläger bei Vorliegen der unionsrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer durch einen Mitgliedsstaat der Union erteilten Fahrerlaubnis deren Anerkennung unmittelbar und "ohne jede Formalität" (…vgl. EuGH, U.v. 23.04.2015 - C-260/13 - A ... - juris Rn. 45ff.; EuGH, U.v. 19.02.2009 - Rs. C-321/07 - S ... - juris Rn. 75ff. m.w.N.) beanspruchen, so dass es einer konstitutiven Wiedererteilungsentscheidung der nationalen Behörden insoweit nicht bedürfte.Eine unionsrechtlich beachtliche Ausstellung eines Führerscheins im Sinne des Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG liegt dann vor, wenn der zuständige Mitgliedsstaat ("Ausstellermitgliedstaat") im Rahmen der Sachentscheidung zu der Prüfung verpflichtet ist, ob der Bewerber die in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG geregelten Mindestanforderungen erfüllt (vgl. EuGH, U.v. 19.2.2009 - C-321/07 - S* ...; BVerwG, U.v. 29.1.2009 - 3 C 31/07;… VG Karlsruhe, U.v. 16.7.2015 - 3 K 2337/14 - juris Rn. 27).
- VG Karlsruhe, 16.07.2015 - 3 K 2337/14
Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis - Anerkennung der spanischen Fahrerlaubnis nach …
Auszug aus VG Regensburg, 30.09.2015 - RO 8 K 15.482
Eine unionsrechtlich beachtliche Ausstellung eines Führerscheins im Sinne des Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG liegt dann vor, wenn der zuständige Mitgliedsstaat ("Ausstellermitgliedstaat") im Rahmen der Sachentscheidung zu der Prüfung verpflichtet ist, ob der Bewerber die in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG geregelten Mindestanforderungen erfüllt (vgl. EuGH, U.v. 19.2.2009 - C-321/07 - S* ...; BVerwG, U.v. 29.1.2009 - 3 C 31/07; VG Karlsruhe, U.v. 16.7.2015 - 3 K 2337/14 - juris Rn. 27).
- BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07
Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts, …
Auszug aus VG Regensburg, 30.09.2015 - RO 8 K 15.482
Eine unionsrechtlich beachtliche Ausstellung eines Führerscheins im Sinne des Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG liegt dann vor, wenn der zuständige Mitgliedsstaat ("Ausstellermitgliedstaat") im Rahmen der Sachentscheidung zu der Prüfung verpflichtet ist, ob der Bewerber die in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG geregelten Mindestanforderungen erfüllt (vgl. EuGH, U.v. 19.2.2009 - C-321/07 - S* ...; BVerwG, U.v. 29.1.2009 - 3 C 31/07;… VG Karlsruhe, U.v. 16.7.2015 - 3 K 2337/14 - juris Rn. 27). - EuGH, 06.04.2006 - C-227/05
Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
Auszug aus VG Regensburg, 30.09.2015 - RO 8 K 15.482
Der Europäische Gerichtshof hat in dieser Entscheidung (EuGH, B.v. 6.4.2004 - C-227/05 - H ...) ausgeführt, dass ein Mitgliedsstaat die Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedsstaat nach Ablauf einer Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis nicht deswegen verweigern dürfe, weil in dem Aufnahmestaat die vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war und die für die Neuerteilung und die für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis in diesem Staat erforderliche Fahreignungsprüfung nicht erfolgt sei. - EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus VG Regensburg, 30.09.2015 - RO 8 K 15.482
Der Europäische Gerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 29. April 2004 (C-476/01 - K* ...*) entschieden, dass die Ausnahme in § 18 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV (Parallelvorschrift zu § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FeV) insoweit gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Fahrerlaubnissen der Mitgliedsstaaten verstößt, als danach auch einer nach Ablauf einer strafgerichtlichen Fahrerlaubnissperre erworbenen ausländischen EU-Fahrerlaubnis die Anerkennung versagt wird.